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   OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 7 U 16/10   

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https://dejure.org/2010,16296
OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 7 U 16/10 (https://dejure.org/2010,16296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2010 - 7 U 16/10 (https://dejure.org/2010,16296)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2010 - 7 U 16/10 (https://dejure.org/2010,16296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; BGB § 670; BGB § 765 Abs. 1
    Voraussetzungen des Rückgriffs des Kautionsversicherers gegenüber dem Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für den Bürgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung der Bürgschaft: Wann kann Bürge vom Hauptschuldner Aufwendungsersatz verlangen? (IBR 2010, 682)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 7 U 16/10
    Sie kann den auf die Bürgschaft geleisteten Betrag als Aufwendung nach §§ 675, 670 BGB erstattet verlangen, wenn sie die Erfüllung ihrer Bürgschaftsverpflichtung für erforderlich halten durfte (BGH, Urteil vom 19.09.1985, Az. IX ZR 16/85, Rn. 26 m. w. N.; zitiert nach Juris).

    Dazu gehört, dass er den ihm über die Hauptforderung bekannten Sachverhalt in der Regel auf für ihn offenkundige Einwendungen oder Einreden hin überprüft (BGH, Urteil vom 19.09.1985, Az. IX ZR 16/85, Rn. 50 ff. m. w. N.; zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 5 U 114/11

    Absonderungsrecht aus Kautionsversicherungsvertrag

    Bei dem zwischen der Klägerin und der Insolvenzschuldnerin geschlossenen Kautionssicherungsvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne von § 675 BGB (BGH, Urteil vom 19.09.1985, IX ZR 16/85, BGHZ 95, S. 375 ff., zitiert nach Juris, Rn 26; BGH, Urteil vom 13.03.2008, a.a.O., Rn 7; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010, 7 U 16/10, zitiert nach Juris, Rn 4).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts und dem Vortrag beider Parteien (Klägerin, Landgericht: 5 % über Basiszins, Beklagte: 4 % gemäß § 246 BGB) kann die Klägerin gemäß § 5 Nr. 2 lit. b Abs. 2 AVB ab Belastungsdatum bis zur Rückerstattung Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB beanspruchen (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 29.09.2010, a.a.O., Rn 1).

  • OLG München, 27.05.2015 - 18 U 11/15

    Berichterstattung über den Genesungsprozess eines verunfallten bekannten

    Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn die krankheitsbedingte Hilflosigkeit eines Menschen in ihrem ganzen Ausmaß zur Schau gestellt wird (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urteil vom 06.07.2010 - 7 U 16/10, Rn. 18 f.).
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